Next Gen Tennis
Hit, Hustle, Win


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Next-Gen
(Einzelunternehmen Peter Ertl)
gültig ab 05.12.2023


1. Einbeziehung und Gültigkeit der AGB
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der und durch Next-Gen-Tennis geschlossenen Verträge.
1.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Next-Gen-Tennis, die Platz- und Hausordnung der kooperierenden Vereine sowie deren weitere Richtlinien und Handlungshinweise sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.


2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
2.1 Die Abgabe der Anmeldung stellt ein Angebot an Next-Gen-Tennis zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Next-Gen-Tennis ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.
2.2 Ein vertraglich außerordentliches Kündigungsrecht ist gegeben. Es bedarf der Schriftform und hat jeweils vier Wochen zum Ende des Monats eingereicht zu sein.
2.3 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet vorbehaltlich weitere Regelungen dieser AGB nicht statt.


3. Training
3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Trainer von Next-Gen- Tennis teilen die Gruppen nach organisatorischen und praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt Next-Gen-Tennis vorbehalten.
3.2 Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Next-Gen-Tennis auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.
3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.


4. Trainingsdurchführung und Sicherheitsregelungen
4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgen auch die erforderliche Platzpflege und das Aufwärmen.
4.2 Trainingsstunden dürfen nur in geeigneter Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze und Tennishallen dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Platz-/Hallenbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden.
4.3 Mögliche Erkrankungen, Verletzungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen wie krankheitsbedingte Symptome müssen dem Trainer von Next-Gem-Tennis vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Der Trainer hat das Recht und die Verpflichtung, bei Bedenken über die gesundheitliche Eignung entsprechende vorläufige Maßnahmen zu treffen, zu denen insbesondere Ausschluss vom Trainingsbetrieb und Abbruch des Trainings bei begründetem Verdacht auf gesundheitliche Gefahren für die Teilnehmer zählen. In diesem Falle sind Ansprüche auf Schadensersatz und Rückerstattung ausgeschlossen.
4.4 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.


5. Trainingskosten
5. 1 Die Entrichtung der Trainingskosten erfolgt in bar, per PayPal oder via einer Überweisung auf die IBAN DE48 7025 0150 0390 2637 47.
5. 2 Es gelten sind immer die vereinbarten Gesamtpreise. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.


6. Ausgefallene Stunden
6.1 Im Rahmen des Trainings vom Teilnehmer versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. 

Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Ansprüche auf Rückerstattung des Trainingsentgelts sind in diesem Falle ausgeschlossen.
6.2 Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten soweit bereits gezahlt zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.
6.3 In Falle von ungewöhnlichen Ereignissen, die von beiden Vertragspartnern nicht vorhersehbar waren, wird Next-Gen-Tennis von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn sie für die vertraglich vereinbarte Zeit den ganz überwiegenden Teil der Leistung erbracht hat bzw. durch Ersatzmaßnahmen sicher stellt, das durch das Angebot die Kundeninteressen nicht unangemessen benachteiligt werden. Hierzu zählt insbesondere das Angebot zur zeitnahen Nachholung von Trainerstunden und Trainingsmaßnahmen auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
6.4 Bei auf Grund von Regen ausgefallenen Trainingsterminen wird von uns versucht ein Nachholtermin in den Ferien oder Ende der Sommersaison festzulegen.
Dies kann allerdings nicht garantiert werden.


7. Ausschluss vom Training
7.1 Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Trainingsleistung und/oder Betreuung ausgeschlossen werden. In diesem Falle sind Ansprüche auf Schadensersatz und Rückerstattung ausgeschlossen.
7.2 Das gilt auch für den Fall, wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann oder will.


8. Aufsicht bei Minderjährigen
8.1 Die Aufsichtspflicht der Trainer von Next-Gen-Tennis für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
8.2 Von Seiten der Trainer von Next-Gen-Tennis wird außerhalb der Trainingszeit keine Haftung übernommen.
8.3 Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist.
8.4 Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer von Next-Gen-Tennis übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt oder den Anweisungen nicht Folge leistet.


9. Haftung
9.1 Die Haftung von Next-Gen-Tennis für etwaige Schäden jegliches, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.


10. Allgemeine Geltungsregel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2 Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten nahekommen.
11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial
11.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert und gemäß den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes verarbeitet.
11.2 Auf die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Next-Gen-Tennis wird verwiesen, insbesondere bzgl. der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung, der Weitergabe von Daten, der Nutzung von analytischen Tools, der Betroffenenrechte, des Widerspruchsrechtes und der Änderungen der Datenschutzerklärung.


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Next-Gen-Tennis,
Peter Ertl
Voglbachlweg 2, 85774 Unterföhring
Tel.: +49 172 8307862
E-mail: ert.tennis@gmx.de